Caroline Ackermann ist Rechtsanwältin bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und spezialisiert auf öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Vergaberecht. Mit ihrer fundierten Expertise berät sie sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen in komplexen rechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Beschaffung und Vertragsgestaltung.
Durch ihre praxisorientierte Beratung sorgt Caroline Ackermann dafür, dass Vergabeverfahren rechtssicher, transparent und effizient durchgeführt werden – eine Grundlage für erfolgreiche und nachhaltige öffentliche Projekte.
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht,
Partner Becker Büttner Held PartGmbB
Malte Müller-Wrede ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der Becker Büttner Held PartGmbB, Berlin, mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vergaberecht sowie im PPP-Recht, ÖPNV/SPNV-Recht, privaten Baurecht und Architekten- und Ingenieurrecht. Sein Fokus liegt auf der Konzeptionierung und Durchführung großvolumiger Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, insbesondere für IT- sowie Hoch- und Tiefbauprojekte mit teils Pilotcharakter.
Er vertritt öffentliche Auftraggeber und Bieter mit hoher Erfolgsquote in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Gerichten. Herr Müller-Wrede ist seit 1995 als Rechtsanwalt tätig, seit 2017 Fachanwalt für Vergaberecht und seit 2024 Partner bei BBH. Er ist vielfach ausgezeichnet, u.a. als führender Name im Vergaberecht (Legal 500 „Hall of Fame“, JUVE) sowie als einer von „Deutschlands besten Anwälten“ in mehreren wirtschaftsrechtlichen Disziplinen, und umfangreich als Autor und Referent aktiv.
Tobias Osseforth ist Partner bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und zählt zu den führenden Experten im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, mit einem besonderen Fokus auf Vergabe- und Bauvertragsrecht. Mit seiner langjährigen Erfahrung berät er sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Auftragsvergabe, die Gestaltung von Bauverträgen sowie die Umsetzung komplexer Bauprojekte.
Sein tiefgehendes Verständnis für die Herausforderungen der öffentlichen Beschaffung und seine Fähigkeit, pragmatische und rechtssichere Lösungen zu entwickeln, machen Tobias Osseforth zu einem gefragten Berater in der öffentlichen Verwaltung. Er sorgt dafür, dass Projekte nicht nur rechtlich einwandfrei umgesetzt werden, sondern auch effizient und nachhaltig auf den Weg gebracht werden – für eine moderne und zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur.
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Jakob Reuschlein ist Director of Operations bei Procure Ai und verantwortet dort die Einführung, Begleitung und Support der Procure Ai Plattform. Zuvor beriet er als Strategieberater bei PD und McKinsey öffentliche Organisationen zu Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Einkauf und verantwortete bei dem GovTech-Unternehmen Via europaweit unter anderem das Vergabemanagement. Jakob bringt umfassende Expertise in der Automatisierung öffentlicher Beschaffungsprozesse mit – von der Bedarfserfassung bis zur Zuschlagserteilung. Er studierte Philosophy & Economics an der Universität Potsdam und absolvierte einen Master in Economics & Management of Government an der Universität Bocconi.
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Partner und Fachanwalt für Vergaberecht,
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Christian Teuber ist Partner bei Baker Tilly und leitet dort den Bereich Vergaberecht. Seit rund 20 Jahren berät er öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen und begleitet komplexe Infrastruktur-IT- und Beschaffungsprojekte. Sein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren und strategischen Gestaltung von Verfahren, die den hohen Anforderungen der Praxis und der Kontrolle durch Vergabenachprüfungsinstanzen standhalten. Neben der Vertretung von Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren verfügt er über besondere Expertise an den Schnittstellen zum Beihilfe-, Zuwendungs- und Haushaltsrecht. Als Ausbilder im Fachanwaltslehrgang Vergaberecht prägt er die nächste Juristengeneration, zudem leitet er die Regionalgruppe Dortmund des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Als Gründer und Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hat Marco Junk eine der führenden unabhängigen Plattformen für Fach- und Führungskräfte im öffentlichen Auftragswesen etabliert. Unter seiner Leitung entwickelte sich das DVNW zu einer zentralen Wissens- und Austauschdrehscheibe rund um Vergaberecht, Beschaffung und digitale Verwaltung.
Mit langjähriger Erfahrung im Schnittfeld von Recht, Verwaltung und Digitalisierung bringt er fundierte Perspektiven auf die Herausforderungen und Potenziale eines modernen öffentlichen Beschaffungswesens ein.
Fachanwältin für Vergaberecht, Partnerin, AULINGER Rechtsanwälte | Notare
Martin Schumm
Fachanwalt für Vergaberecht,
RSM Ebner Stolz Partnerschaft mbB
Martin Schumm ist Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der RSM Ebner Stolz PartGmbB, Bonn mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vergabe-, Beihilfen- und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Konzeptionierung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen nebst Ausarbeitung der Vertragswerke und Verhandlungsführung. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten vor Vergabekammern, Oberlandesgerichten und erforderlichenfalls beim Europäischen Gerichtshof sowie gegenüber öffentlichen Stellen wie z.B. Zuwendungsgebern. Herr Schumm ist ferner Mitautor verschiedener Praxishandbücher zur Vergabe sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht am Rheinahr Campus in Remagen.
Workshop B.8 Schneller gemeinsam bauen mit IPA? – Einblicke in die Praxis anhand des Neubaus des Zentrallabors des Universitätsklinikums Düsseldorf AöR
Rechtsanwalt,
Partner Becker Büttner Held PartGmbB
Dr. Roman Ringwald ist Rechtsanwalt und Partner der Becker Büttner Held PartGmbB, Berlin, mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vergabe-, Beihilfen- und Energierecht sowie im Straßen- und Straßenverkehrsrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht. Sein Fokus liegt auf der Konzeptionierung und Durchführung von Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, insbesondere im Kontext der Energie- und Verkehrswende, einschließlich der Gestaltung von Förderprogrammen und der Begleitung von Infrastrukturprojekten.
Er vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber öffentlichen Stellen und in vergabe- und verwaltungsrechtlichen Verfahren. Dr. Ringwald ist promovierter Jurist, seit 2008 bei BBH tätig und seit 2017 Partner, zudem vielfach als Referent und Autor aktiv sowie mehrfach als einer von „Deutschlands besten Anwälten“ im Energierecht ausgezeichnet (2021–2025).
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Fachanwalt für Informationstechnologierecht,
AULINGER Rechtsanwälte | Notare
Jan-Erik Schröer ist seit 2019 Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei AULINGER in Essen. Er berät Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch Bieterseite zu allen Fragen des Vergaberechts und befasst sich zudem mit beihilferechtlichen Themen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das IT-Recht dar. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung im Bereich des Datenschutzrechts, unter anderem als externer Datenschutzbeauftragter.
Workshop A.5 Stirb an einem anderen Tag – mit Aufklärung und Nachforderung Angebote retten