Caroline Ackermann ist Rechtsanwältin bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und spezialisiert auf öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Vergaberecht. Mit ihrer fundierten Expertise berät sie sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen in komplexen rechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Beschaffung und Vertragsgestaltung.
Durch ihre praxisorientierte Beratung sorgt Caroline Ackermann dafür, dass Vergabeverfahren rechtssicher, transparent und effizient durchgeführt werden – eine Grundlage für erfolgreiche und nachhaltige öffentliche Projekte.
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Fachanwältin für Vergaberecht, Partnerin, AULINGER Rechtsanwälte | Notare
Martin Schumm
Fachanwalt für Vergaberecht,
RSM Ebner Stolz Partnerschaft mbB
Martin Schumm ist Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der RSM Ebner Stolz PartGmbB, Bonn mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vergabe-, Beihilfen- und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Konzeptionierung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen nebst Ausarbeitung der Vertragswerke und Verhandlungsführung. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten vor Vergabekammern, Oberlandesgerichten und erforderlichenfalls beim Europäischen Gerichtshof sowie gegenüber öffentlichen Stellen wie z.B. Zuwendungsgebern. Herr Schumm ist ferner Mitautor verschiedener Praxishandbücher zur Vergabe sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht am Rheinahr Campus in Remagen.
Workshop B.8 Schneller gemeinsam bauen mit IPA? – Einblicke in die Praxis anhand des Neubaus des Zentrallabors des Universitätsklinikums Düsseldorf AöR
Partner und Fachanwalt für Vergaberecht,
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Christian Teuber ist Partner bei Baker Tilly und leitet dort den Bereich Vergaberecht. Seit rund 20 Jahren berät er öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen und begleitet komplexe Infrastruktur-IT- und Beschaffungsprojekte. Sein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren und strategischen Gestaltung von Verfahren, die den hohen Anforderungen der Praxis und der Kontrolle durch Vergabenachprüfungsinstanzen standhalten. Neben der Vertretung von Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren verfügt er über besondere Expertise an den Schnittstellen zum Beihilfe-, Zuwendungs- und Haushaltsrecht. Als Ausbilder im Fachanwaltslehrgang Vergaberecht prägt er die nächste Juristengeneration, zudem leitet er die Regionalgruppe Dortmund des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Als Gründer und Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hat Marco Junk eine der führenden unabhängigen Plattformen für Fach- und Führungskräfte im öffentlichen Auftragswesen etabliert. Unter seiner Leitung entwickelte sich das DVNW zu einer zentralen Wissens- und Austauschdrehscheibe rund um Vergaberecht, Beschaffung und digitale Verwaltung.
Mit langjähriger Erfahrung im Schnittfeld von Recht, Verwaltung und Digitalisierung bringt er fundierte Perspektiven auf die Herausforderungen und Potenziale eines modernen öffentlichen Beschaffungswesens ein.
Tobias Osseforth ist Partner bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und zählt zu den führenden Experten im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, mit einem besonderen Fokus auf Vergabe- und Bauvertragsrecht. Mit seiner langjährigen Erfahrung berät er sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Auftragsvergabe, die Gestaltung von Bauverträgen sowie die Umsetzung komplexer Bauprojekte.
Sein tiefgehendes Verständnis für die Herausforderungen der öffentlichen Beschaffung und seine Fähigkeit, pragmatische und rechtssichere Lösungen zu entwickeln, machen Tobias Osseforth zu einem gefragten Berater in der öffentlichen Verwaltung. Er sorgt dafür, dass Projekte nicht nur rechtlich einwandfrei umgesetzt werden, sondern auch effizient und nachhaltig auf den Weg gebracht werden – für eine moderne und zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur.
Forum 5 Tod dem Standardvergabeverfahren? Revolution mit dynamischen Beschaffungsinstrumenten und Marktplätzen?
Fachanwalt für Informationstechnologierecht,
AULINGER Rechtsanwälte | Notare
Jan-Erik Schröer ist seit 2019 Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei AULINGER in Essen. Er berät Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch Bieterseite zu allen Fragen des Vergaberechts und befasst sich zudem mit beihilferechtlichen Themen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das IT-Recht dar. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung im Bereich des Datenschutzrechts, unter anderem als externer Datenschutzbeauftragter.
Workshop A.5 Stirb an einem anderen Tag – mit Aufklärung und Nachforderung Angebote retten