Programm

Das Programm des Deutschen Vergabetages 2024 –
Panels, Diskussion, Vorträge und Workshops

14. Nov. 2024

Von 9:00 bis 18:00 Uhr
Abendveranstaltung von 19:30 bis 23:00 Uhr

08:00 Einlass

Registrierung | Besuch der Fachausstellung und Begrüßungskaffee

09:00 Eröffnung

09:10 Keynotes

10:25 pause

Kaffeepause und Besuch der Fachausstellung

11:10 Fachpanel Recht

13:15 pause

Mittagessen

14:30 PARALLELE Workshop-Sessions A

Veranstaltet durch:

Workshop A.1

Digitalisierungsprojekte aus Sicht einer zentralen Vergabestelle

Dr. Martin Ott

Rechtsanwalt, Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB

Michael Helmes

Bereichseiter Vergabestelle und strategischer Einkauf, Komm.ONE

  • Digitalisierungsstrategie und organisatorische Aspekte
  • „Handling“ fachlich und technisch anspruchsvoller Leistungsbilder
  • Cloud-basierte Geschäftsmodelle (SaaS, PaaS, laaS) und OSS
  • lntegriertes Projekt- und Vergabemanagement
  • Vergaberechtliche und lT-vertragsrechtliche Aspekte

Veranstaltet durch:

Workshop A.2

Aufklärungen und Nachforderungen im Vergaberecht – ein Dauerbrenner mit hoher Praxisrelevanz

Dr. Christian Teuber

Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt, Partner bei Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Moritz Philipp Koch

Regierungsdirektor und Leiter „Sourcing“, Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

In diesem Vortrag wird das Thema „Aufklärungen und Nachforderungen im Vergaberecht“ als ein Dauerbrenner in der Vergabepraxis beleuchtet. Anhand aktueller Entwicklungen und rechtlicher Rahmenbedingungen werden zentrale Herausforderungen und häufige Fallstricke aufgezeigt. Der Vortrag bietet praxisnahe Einblicke in die Bedeutung von Aufklärungsmaßnahmen und Nachforderungen sowie deren Einfluss auf Vergabeverfahren. Ziel ist es, Teilnehmer*innen mit bewährten Strategien und Lösungsansätzen auszustatten, um die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.

Veranstaltet durch:

Workshop A.3

ESG-Regulatorik und ESG-Reporting – Was kommt (noch alles) auf den öffentlichen Einkauf zu? Von neuen Aufgaben und neuen Chancen für den öffentlichen Einkauf

Dr. Rut Herten-Koch

Partnerin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Franziska Linke

Expertin für nachhaltige Beschaffung Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

  • Ausgangspunkt: Die öffentliche Hand als Treiber und Vorbild im Transformationsprozess zur nachhaltigen Wirtschaftsordnung
  • Überblick über die neuen regulatorischen Anforderungen etwa des Net Zero Acts (NZA), der europäischen Lieferkettennorm (CSDDD), der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), der neuen EU-Ökodesign-Verordnung und der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
  • Anforderungen an das Reporting, insbesondere Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Neue Nachhaltigkeitsanforderungen aus dem Vergabetransformationspaket
  • Was bedeutet das alles für Vergabeprozesse, Einkaufsstrategien und Vergabeunterlagen?

Veranstaltet durch:

Workshop A.4

Die Beschaffungsstelle: Agil, effektiv & modern! – Wie kann der Wandel gelingen?

Kai Becker

Director Public Services, Hays AG

Anna-Sophia Herkenhoff

Leiterin der Stabsstelle Digitalisierung der CDO, Senatskanzlei

Jan-Pieer Reinstorf

Key Advisor Procurement, Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)

  • Mitarbeitende finden & binden
  • Kompetenzen & Wissen entwickeln und sichern
  • Bündelung & Zentralisierung
  • Beschaffungsstrategie

Veranstaltet durch:

Workshop A.5

KI und Vergabe: Rechtliche Aspekte bei der Beschaffung von KI und bei der Nutzung von KI im Rahmen von Vergabeverfahren.

Aline Fritz

Fachanwältin für Vergaberecht, FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG

Dr. Hauke Hansen

Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Urheber- und Medienrecht, Partner bei FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG

Moritz Henning

Leiter Recht und Einkauf bei der HEAG mobilo GmbH

  • Einleitung – Was ist KI? Was ist erlaubt?
  • Produktiver Einsatz von KI – Datenschutz, Urheberrecht, KI-VO, Halluzinationen, Deepfakes
  • Einsatz von KI in Vergabeverfahren – Use Cases auf Auftraggeber- und Bieterseite
  • Besonderheiten bei der Beschaffung von KI-Leistungen

Veranstaltet durch:

Workshop A.6

IT-Beschaffung neu gedacht – strategische Innovationspartnerschaft für das Universitätsklinikum Lausitz

Martin Schumm, LL. M.

Partner, RSM Ebner Stolz PartGmbB

Sven Kleemann

Abteilungsleiter IT, Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem

  • Das Land Brandenburg hat das Universitätsklinikum Lausitz mit dem Ziel geschaffen, als Digitales Leitkrankenhaus ausgebaut zu werden und künftig der Motor für die Modellregion Gesundheit Lausitz zu sein. Ziel ist es, alle Gesundheitseinrichtungen – von der Arztpraxis über Kliniken bis hin zur Apotheke – in der Region digital zu vernetzen.
  • Die Referenten stellen ihre Vorgehensweise zur Beschaffung eines digitalen Fundaments für künftige IT- und Gesundheitsanwendungen für das Universitätsklinikum Lausitz vor
  • Kern des Referats sind die Herausforderungen im Rahmen eines geförderten Projekts und die Fallstricke und Lösungsansätze bei der Verfahrensgestaltung im Sinne einer Best Practice

Veranstaltet durch:

Workshop A.7

Vier Key Points zur erfolgreichen Realisierung komplexer IT-Vergaben

Dr. Marc Pauka

Rechtsanwalt, Partner, Gunnercooke

Sandra Lorenzen

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), BWI GmbH

  • Vorbereitung des Verfahrens: Markterkundung, PoC und Teststellungen
  • Vorbereitung der Leistungserbringung: „Cone of Uncertainty“, Agilität und Wasserfall
  • Design des Verfahrens: Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog oder Innovationspartnerschaft?
  • Troubleshooting: Bieterkommunikation im Verfahren, Change Requests & SLA

Veranstaltet durch:

Workshop A.8

Lebenszykluskostenansatz – Instrument zu Umsetzung (wirtschaftlicher) Nachhaltigkeit in Vergaben?

Dr. Felix Siebler

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner bei Watson Farley & Williams LLP

Christian von Deimling

Professor an der Universität der Bundeswehr München

Im Workshop wird beleuchtet, welche Aspekte einer Beschaffung über einen Lebenszykluskostenansatz abgebildet werden können. Zudem wird anhand der Ergebnisse einer aktuellen Studie erörtert, welche Rolle der Lebenszykluskostenansatz in der derzeitigen Vergabepraxis spielt. Daran anschließend wird die aktuelle vergaberechtliche Regelungslage sowie mit Blick auf den neuen § 120a GWB im Entwurf des Vergabetransformationspaket der zukünftige Rechtsrahmen und Umsetzungsmöglichkeiten für die (zukünftige) Beschaffungspraxis aufgezeigt.

16:00 pause

Kaffeepause und Besuch der Fachausstellung

16:30 PARALLELE Workshop-Sessions B

Veranstaltet durch:

Workshop B.1

Rahmenvereinbarungen in der IT-Hardware-Beschaffung durch zentrale Vergabestellen

Dr. Frank Roth

Rechtsanwalt Partner, DLA Piper UK LLP

Rahmenvereinbarungen werfen in der Praxis immer noch zahlreiche Probleme auf und führen zuweilen als vergaberechtliche Geisterschiffe ein für Auftraggeber wie Bieter schwer beherrschbares Eigenleben. Der inhärente Widerspruch zwischen dem Ausschluss einer Abrufpflicht und der Verpflichtung zur Schätzung der Abrufmenge wurde durch die Spruchpraxis zur Maximalmenge nicht aufgelöst. Wir werden auch erörtern, auf welche Weise Rahmenvereinbarungen zur Deckung eines herstellerspezifischen Bedarfs eingesetzt werden können und wie sich dies im Verhältnis zwischen Auftraggeber und den einzelnen Abrufberechtigten darstellt. Neben dem weiteren Themenkreis der Vergabe von Einzelaufträgen und dem Konkurrenzverhältnis deckungsgleicher Rahmenvereinbarungen werden wir auch die neuen EVB IT Rahmenvereinbarungen beleuchten

Veranstaltet durch:

Workshop B.2

Irrungen & Wirrungen: Versehen der Bieter und Korrekturmöglichkeiten

Dr. Thomas Kirch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner bei Leinemann Partner Rechtsanwälte

Sascha Häfner

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Abteilungsleiter Vergaberecht, Die Autobahn GmbH des Bundes

Bieter unterlaufen bei ihren Teilnahmeanträgen oder auch Angeboten mitunter leicht erkennbare Versehen, etwa im Bereich der Eignungsnachweise. Aus formalen Gründen kann dies zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags oder Angebotes führen. Allerdings dürfen nach dem Wortlaut der Vergabevorschriften fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen korrigiert werden. Auch ist nach der BGH-Rechtsprechung eine Auslegung und ggf. Aufklärung vor einem Ausschluss geboten. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden die Chancen und Risiken im Umgang mit solchen Fallsituationen unter Berücksichtigung der aktuellen, teilweise sehr restriktiven Rechtsprechung erörtert.

Veranstaltet durch:

Workshop B.3

Vergaberecht in der digitalen Transformation – taugliches Vehikel im föderalen Verbund oder bürokratischer Verhinderer?

Sebastian Schnitzler, LL.M.

Rechtsanwalt | Partner, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Moritz Ahlers, LL.B.

Referent in der Abteilung Recht und Compliance, FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung entstehen unter dem bemühten „Einer-für-Alle (EfA)“-Ansatz Leistungsbeziehungen zwischen öffentlichen Auftraggebern im gesamten föderalen Verbund. Aufgrund des im Vergaberecht geltenden Rechtsträgerprinzips muss der Eintritt in eine solche Leistungsbeziehung entweder unter Eihaltung vergaberechtlicher Ausschreibungsobliegenheiten oder – sofern die vorangegangene Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens (wie im Falle von EfA-Leistungen regelmäßig der Fall) nicht gewünscht ist – unter gesonderter Legitimation des (u.U. als Direktvergabe zu klassifizierenden) unmittelbaren Eintritts in die Leistungsbeziehung erfolgen. Die Referenten richten den Blick nach vorne und stellen – auch unter Berücksichtigung der für das Vergabetransformationspaket des BMWK angekündigten Klarstellungen für die Verwaltungsdigitalisierung – neue Lösungsansätze zur Diskussion.

  • Überblick zur Verwaltungsdigitalisierung
  • Darstellung und Diskussion zu vergaberechtlichen Problemstellungen
  • Skizzierung etablierter vergaberechtlicher Lösungsansätze 
  • Vorstellung und Diskussion neuer Lösungsansätze

Veranstaltet durch:

Workshop B.4

Neue Entwicklungen bei der Bauvergabe

Malte Müller-Wrede

Rechtsanwalt, Partner Becker Büttner Held

Dr. Roman Ringwald

Rechtsanwalt, Partner Becker Büttner Held

Dr. Johannes Meiners

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt),
Die Autobahn GmbH des Bundes

  • Ladeinfrastruktur für den Individualverkehr
  • Ausbau zur Erzeugung erneuerbaren Energien auf Bundesflächen
  • Losvergabe versus Klimaschutz
  • EuGH-Rechtsprechung zum Schadensersatz / Paradigmenwechsel

Veranstaltet durch:

Workshop B.5

Beschaffung von IT-Leistungen im Rahmen von Inhouse-Strukturen und öffentlichen Kooperationen

Dr. Wolfram Krohn

Rechtsanwalt und Partner, Dentons Europe (Germany)

Anna Renz

Senior Legal Counsel, Amazon Web Services EMEA (Luxemburg)

IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand erfolgen zunehmend über Inhouse-Geschäfte und öffentliche Kooperationen. Der Workshop stellt gängige Modelle vor und behandelt Gestaltungsmöglichkeiten im Lichte der aktuellen Rechtsprechung.

  • Modelle der Zusammenarbeit im IT-Bereich
  • Klassische und inverse Inhouse-Beschaffungen
  • Beschaffung über öffentliche Kooperationen
  • Grenzen nach der Rechtsprechung des OLG Naumburg
  • IT-Betriebe der Länder, GovDigital, Bitmarck und andere Modelle

Veranstaltet durch:

Workshop B.6

Das schwere Los mit dem Losgebot: Aktuelle Entwicklung und Praxisbeispiele

Jan-Erik Schröer

Rechtsanwalt Aulinger Rechtsanwälte

Norbert Portz

Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte und Gemeindebundes a. D., Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes

  • Das Losgebot in Gesetzgebung und Rechtsprechung 
  • Von der Vergabe von IT-Leistungen bis zum Autobahnbau
  • Fallbeispiele erfolgreicher GU-Vergaben 
  • Ein „must have“: Die korrekte Begründung und Dokumentation

Veranstaltet durch:

Workshop B.7

Innovation as a Service: Vergaberecht zwischen KI und Innovation

Jan Morgenstern

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführer, MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Moritz Philipp Koch

Regierungsdirektor und Leiter „Sourcing“, Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

Innovation als Beschaffungsgegenstand klingt oft philosophisch, aber der Bedarf der öffentlichen Hand an integrierten und nachhaltigen Lösungen ist groß. Eine „Innovation-as-a-Service“-Vergabe kann diesen Bedarf decken, indem sie klare Leistungsdefinitionen mit der notwendigen Flexibilität für eine agile Umsetzung verbindet. Entscheidend für den Erfolg sind eine konsistente Leistungserfassung und ein Vergabedesign, das zwischen klassischem Verfahren und Innovationswettbewerb balanciert.

Veranstaltet durch:

Workshop B.8

#MORE als Vergaberecht: Schlüsselerkenntnis „Vergabe als Projekt“?

Henrik-Christian Baumann

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und für Informationstechnologierecht, KPMG Law

Nancy Mehlkopp

Referentin Bereich Sourcing,
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

  • Interdisziplinarität und Komplexität vergabe(rechts)relevanter Aspekte (z.B. Marktentwicklungen, Nachhaltigkeit/ESG, Datenschutz/Datensicherheit)
  • Erfordernis von Management und Steuerung (inhaltlicher und organisatorischer) Schnittstellen
  • Vergabemanagement 4.0: „Vergabe als Projekt“ verstehen
  • Impulse, Instrumente, Innovationen

18:00 Ende des 1. Kongresstages

19:30 Abendveranstaltung

23:00 Ende der Abendveranstaltung mit Möglichkeit den abend auf selbstzahlerbasis an der hotelbar ausklingen zu lassen

15. Nov. 2024

Von 9:00 bis 16:00 Uhr

08:00 Einlass

Besuch der Fachausstellung und Begrüßungskaffee

09:00 PARALLELE Innovations- und Marktforen

Veranstaltet durch:

Innovationsforum 1

Thema folgt.

Veranstaltet durch:

Innovationsforum 2

Fair und nachhaltig – auch nach Zuschlagserteilung! Wie Sie Controlling-Instrumente für die Verankerung einer fairen Beschaffung strategisch nutzen können

André Siedenberg

Rechtsanwalt

Karna Wegner

Projektleitung Fairer Handel und Faire Beschaffung kommunal

Theresa Güldenring

Projektleitung Fairer Handel und Faire Beschaffung kommunal

Das Controlling und Monitoring von Vergaben ist entscheidend, um den Einkauf von Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern strategischer zu gestalten – insbesondere bei der Umstellung auf eine nachhaltige und sozial verträgliche Beschaffung. Denn auch nach Zuschlagserteilung können Instrumente genutzt werden, um faire Kriterien in öffentlichen Aufträgen zu verankern und sie durch ein systematisches Monitoring zu skalieren. Wir diskutieren Umsetzungsmöglichkeiten von Nachhaltigkeitskriterien über die Ausführungsbedingungen und stellen Ihnen mit dem Tool „Mein Kompass“ ein Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) vor, das Ihnen mit digitalen Steuerungsinstrumenten das Messen der fairen Beschaffung erleichtern wird.

Veranstaltet durch:

Innovationsforum 3

Hohe Qualität für OpenSource mit den richtigen Kriterien

Daniel Zielke

Direktor strategische Partnerschaften, Heinlein Support GmbH

Andrea Heim

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart

Grundsätzlich ist es bei Open Source nicht ganz so einfach, qualifizierte Dienstleister und guten Support zu erhalten. Wir betrachten im Workshop, welche vergaberechtlichen Möglichkeiten öffentliche Auftraggeber haben, um gute Open Source Software und auch gute Dienstleistung einzukaufen. Was muss vor der eigentlichen Vergabe geschehen? Welche Rolle spielt das Vergabedesign? Welche Eignungs- und Zuschlagskriterien sind erforderlich, um gute von schlechten Dienstleistern zu trennen?

Veranstaltet durch:

Innovationsforum 4

Trotz wenigen Ressourcen –  rechtssicher und wirtschaftlich ausschreiben

Jonathan Birkner

Vergabeberater, Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG

Peter Creutz

  • Vergabeberatung von öffentlichen Auftraggebern in der Vergabe

Veranstaltet durch:

Marktforum 1

Paradigmenwechsel jetzt! Beschaffung über vergabekonforme Marktplätze lösen, statt sich von Schwellenwerten begrenzen zu lassen

Dr. Sebastian Wieser

CEO, Unite Network SE

Dr. Christopher Wolters

Rechtsanwalt, Counsel, Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

  • Katalogbasierte Beschaffung über Marktplätze: Welche Kriterien müssen Marktplätze und deren Betreiber erfüllen, um vergabekonform zu sein? Juristische Perspektiven auf Herausforderungen von Marktteilnehmenden in der öffentlichen Beschaffung erleben Sie im Vortrag von Dr. Christopher Wolters und Dr. Sebastian Wieser

Veranstaltet durch:

Innovationsforum 5

Big data, Algorithmen und KI-datenbasierte öffentliche Beschaffung in der Praxis

Christian Baltes

Vorstand Administration Intelligence AG

n.n.

Veranstaltet durch:

Marktforum 2

Effiziente Beschaffung – Einblicke und Innovationen aus dem Projekt „Kaufhaus des Bundes – Next Generation“ und Empfehlungen aus der Praxis für kleine und große Vergabestellen

Dirk Jakobi

Projektmanager eProcurement, Eviden Germany GmbH

Manuel Delvo

Geschäftsführer der veenion GmbH

Eine moderne, workflow- und katalogbasierte Einkaufsplattform der öffentlichen Hand vereinfacht den Beschaffungsprozess für Vergabestellen jeder Größe. Im Workshop geben Dirk Jakobi und Manuel Delvo praxisnahe Einblicke, sowohl aus Projekten kleinerer Vergabestellen als auch aus dem „Kaufhaus des Bundes“, das ab diesem Jahr technologisch umfassend modernisiert wird.
Besonders interessant für kleine und mittlere Vergabestellen aus Bund und Ländern: Die im „Kaufhaus des Bundes“ genutzte Technologie ist auch als SaaS-Lösung verfügbar.

Veranstaltet durch:

Innovationsforum 6

Fördermittel, Netzwerke und Handreichungen – Wie unterstützt die EU-Kommission in der Innovationsbeschaffung?

Marlene Grauer

Senior Project Manager – European Public Procurement & Funding, Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME)

Sven-Steffen Schulz

Leiter Produktentwicklung KOINNO, Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME)

KOINNO ist auch EU-Kontaktstelle für innovative Beschaffung. Erhalten Sie einen Überblick über bestehende Angebote der EU-Kommission und von KOINNO.

  • KOINNO Up-to-date – Was gibt es Neues?
  • Fördermittel
    • Horizon Europe
    • Interreg
    • Strukturelle Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln
  • Europäische Zusammenarbeit
    • Netzwerke für öffentliche EinkäuferInnen
  • Leitfäden und Arbeitshilfen

10:00 Pause

Kaffeepause und Besuch der Fachausstellung

10:30 PARALLELE Workshop-Sessions C

Veranstaltet durch:

Workshop C.1

Die souveräne Cloud und ihre Besonderheiten für öffentliche Auftraggeber

Georg Sebald

Leiter Customer Experience und Mitglied der Geschäftsleitung, Delos Cloud GmbH

n.n.

  • Einblicke in die Besonderheiten der souveränen Cloud im Kontext der öffentlichen Vergabe
  • Erörterung der vergaberechtlichen Implikationen der souveränen Cloud
  • Ausblick zu ersten Vertragskonstrukten und Beschaffungsoptionen

Veranstaltet durch:

Workshop C.2

Alternatives Beschaffungsmodell, Open-House oder Rahmenvereinbarung? Handlungsmöglichkeiten nach dem Wegfall von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV für die Vergabe von Planungsleistungen

Dr. Oskar Maria Geitel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Jens Mutscher

Justiziar der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

  • Zulässigkeit des alternativen Beschaffungsmodells nach Prof. Burgi?
  • Open-House-Modell die bei der Autobahn GmbH des Bundes
  • Gestaltungsmöglichkeiten für Rahmenvereinbarungen
  • Verfahrensvereinfachungen bei europaweiten Planervergaben

Veranstaltet durch:

Workshop C.3

Dringlichkeit und Daseinsvorsorge: Effiziente Notbeschaffung im Vergaberecht

Dr. Jan Peter Scharf

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Jan-Pieer Reinstorf

Key Advisor Procurement, Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)

  • Weitere Infos folgen

Veranstaltet durch:

Workshop C.4

Weitsichtige Vergabe am Beispiel von komplexen IT-Leistungen

Dr. Georg Queisner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht bei PwC Legal

Anette Schiller

Projektleiterin des Projektes „Serviceorientiertes Personalmanagement“, Senatsverwaltung für Finanzen

  • Auswirkungen technologischer Entscheidungen auf die Vergabe und die Leistungserbringung
  • Von Produktneutralität über Leitfabrikat hin zur Produktvorgabe
  • Wettbewerb versus Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Kompensation von Wettbewerbsvorteilen bei der Vergabe?
  • Endschaftsregelungen und Migration

Veranstaltet durch:

Workshop C.5

Markterkundung – Was ist erlaubt?

Tobias Osseforth

Partner, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Monika Henkelmann

Stellvertretende Referatsleiterin, Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

  • Rechtskonforme Durchführung der Markterkundung: Lernen Sie, welche rechtlichen Vorgaben Sie beachten müssen, um sicherzustellen, daess Ihre Markterkundung den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung entspricht.
  • Optimierung Ihrer Vergabeunterlagen: Erfahren Sie, wie Sie die Informationen aus der Markterkundung in Ihre Leistungsbeschreibung, den Kriterienkatalog und das Preisblatt übertragen, um Angebote besser bewerten zu können.
  • Praktische Tipps und Formulierungsbeispiele: Sie erhalten praxiserprobte Formulierungsvorschläge für die Kommunikation mit potenziellen Bietern, um rechtskonform und effizient Informationen aus dem Markt einzuholen.
  • Offener Austausch mit Experten und Kollegen: Diskutieren Sie Ihre individuellen Herausforderungen und profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen öffentlichen Auftraggebern und potenziellen Bietern.

Workshop C.6

Thema folgt

Hermann Summa

Stellvertretender Vorsitzender, Vergabesenat, Oberlandesgericht Koblenz a.D.

Veranstaltet durch:

Workshop C.7

Thema folgt.

Veranstaltet durch:

Workshop C.8

100% Preis, aber wo bleibt die Qualität? Neue Wege für ein faires und qualitätssicherndes Vergabeverfahren in der Gebäudereinigung

Kai Rieckmann

Stellvertretender Referatsleiter des Beschaffungs- und Vergabecenter der Finanzbehörde Hamburg

Oliver Kühnel

Gebäudereinigermeister und Geschäftsführer der Firma MARLING Gebäudeservice

  • Zentrale Frage im Dialog der IG BAU mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: Wie kann eine veränderte Vergabepraxis helfen, die Arbeit in der Branche attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten? 
  • Vorstellung des Best Practice: Die Vergabepraxis in Hamburg basiert gleichermaßen auf Preis- wie Qualitätskriterien und setzt im laufenden Vertragsverhältnis Maßnahmen um, die die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Standards sicherstellen sollen.
  • Gespräch zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Arbeitnehmervertretung: Was sind die Vorteile des Verfahrens, was ist der Hintergrund und wie hat der Wechsel funktioniert? 
  • Offene Diskussion:  Wie kann der Prozess auf andere Städte und Kommunen übertragen werden?

12:00 Pause

Mittagessen

13:30 Fachpanel Politik & Markt

14:20

14:50

15:20

15:50 Zusammenfassung und Verabschiedung

16:00 Ende des Kongresses

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