Rückblick
4. Deutscher Vergabetag 2017
Klassentreffen in Berlin
Etwas später im Oktober als in den Vorjahren, dafür aber belohnt durch bestes Spätsommerwetter, fand am 19. und 20.10.2017 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am Reichstagsufer in Berlin der nun schon 4. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt – inzwischen auch bekannt als „Das größte Klassentreffen des vergaberechtlichen ‘Who's Who‘ in Deutschland“, wie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht Dr. Nicola Ohrtmann, die den 4. Deutschen Vergabetag auch in diesem Jahr wieder charmant und fachkundig moderierte, nicht ganz unzutreffend bemerkte.
O-Töne: „Das größte Klassentreffen des vergaberechtlichen "Who's Who" in Deutschland. Ein Fixstern in meinem Terminkalender.“ (Dr. Nicola Ohrtmann)
Große Nachfrage – Kongress früh ausgebucht
Sollte die Befürchtung bestanden haben, dass sich die Nachfrage an dieser nun schon fast „institutionellen“ Tagung zum Vergaberecht nach den äußerst erfolgreichen Anfangsjahren mit der Zeit legen würde, so war sie unbegründet. Im Gegenteil: Der Jahreskongress der öffentlichen Beschaffung war in diesem Jahr bereits im Sommer – noch während der Ferienzeit (!) – restlos ausgebucht und viele, viele Interessenten mussten auf die Warteliste vertröstet werden oder gar in diesem Jahr ganz auf die Teilnahme verzichten.
Umso schöner war es, die Freude derer zu erleben, die es von der Warteliste aus noch geschafft hatten, eine Akkreditierung zu bekommen, weil der ein oder andere angemeldete Teilnehmer aus Krankheits- oder Termingründen kurzfristig absagen musste. Daher an dieser Stelle gleich der Appell fürs nächste Jahr: Bitte melden Sie sich frühzeitig an, um sich die begehrten Teilnahmeplätze zu sichern. Sobald der genaue Termin für den 5. Deutschen Vergabetag 2018 feststeht, werden wir Sie im Vergabeblog und auf der offiziellen Webseite zum Deutschen Vergabetag unter https://www.deutscher-vergabetag.de/ darüber informieren. Nachfolgend ein Rückblick auf die Highlights in diesem Jahr:
Tag 1: 19. Oktober 2017
UVgO and more
Der Kongress begann – nach der Begrüßung durch die Geschäftsführer des DVNW Marco Junk und Martin Mündlein – mit der Keynote von Dr. Philipp Steinberg, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur aktuellen Situation des Vergaberechts in Deutschland und Europa. Auch sein persönliches Fazit der Veranstaltung ist bemerkenswert:
O-Töne: „Es war sehr weiterführend, aktuelle Probleme und Projekte mit einer großen Zahl hochmotivierter Praktikerinnen und Praktiker auf einer exzellent organisierten Veranstaltung zu diskutieren.” (Dr. Philipp Steinberg)
Die UVgO aus Sicht der kommunalen Beschaffer
In seinem Impulsvortrag ging im Anschluss der Beigeordnete für das Vergaberecht beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) Norbert Portz, schon seit dem 1. Vergabetag 2014 ein fester Bestandteil des Hauptprogramms, auf die neu geschaffene Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein. Diese ist zwar seit dem 2. September auf Bundesebene in Kraft, wird aber von den Ländern nur zögerlich und sehr unterschiedlich umgesetzt. Nach über 80 Jahren fällt das Loslassen von der bekannten und bewährten VOL/A, welche durch die UVgO ersetzt werden soll, offenbar schwer. Als Positivum wertete Portz, dass Länder und Kommunen durch die UVgO mehr Spielraum (etwa durch die Erhöhung des Auftragswerts bei Direktvergaben oder die Möglichkeit von Rahmenvereinbarungen bis zu 6 Jahren Laufzeit), und die Auftraggeber mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl der Vergabeverfahrensart haben. Kritik äußerte er an seiner Ansicht nach z.T. unsinnigen und praxisfremden Regelungen. Insoweit halte er es aber mit Altkanzler Adenauer, der da sagte, man müsse zwar das Recht achten, „aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein!“ Nach seiner Meinung zu Verbesserungspotentialen im nationalen Vergaberecht und seiner persönlichen „Take-home-Message“ des 4. Deutschen Vergabetages befragt, erwiderte Herr Portz dementsprechend praxisorientiert.
O-Töne: „Eine der Kernbotschaften des 4. Deutschen Vergabetags für mich ist: Die Durchführung effizienter Vergabeverfahren birgt ein enormes Kosteneinsparpotenzial für öffentliche Auftraggeber in sich. Um dieses Einsparpotenzial zu heben, müssen wir das Vergaberecht sehr viel stärker in die Ausbildung der Anwärter/innen im öffentlichen Dienst sowie in die entsprechenden Richtlinien implementieren.” (Norbert Portz)
Die Umsetzung der UVgO auf Bundesebene und in den Ländern - Alles oder nichts?
Genau das war die Frage, die auf der darauffolgenden Podiumsdiskussion beantwortet oder zumindest intensiv diskutiert wurde, auch wieder unter Mitwirkung von Herrn Portz und seinen Mitdiskutanten Herrn Dr. Thomas Solbach, Referatsleiter im BMWi, Frau Anette Schmidt, Leiterin der Zentralen Vergabestelle im Wirtschaftsministerium Landes NRW sowie Frau Dr. Irene Lausen, Referatsleiterin im Hessischen Ministerium für Wirtschaft.
O-Töne: „Der jährliche Deutsche Vergabetag des DVNW garantiert ein herausragendes Angebot an vergaberechtlichen Informationen.“ (Dr. Irene Lausen)
Fachpanel Recht:
1. So hell wie im Tunnel? – Das Schulnotensystem
Eine weitere Frage des 1. Tages („So hell wie im Tunnel?“) rückte nicht etwa Aspekte des Verkehrsunfall- oder Versicherungsrechts in den vergaberechtlichen Zusammenhang. Nein, die Frage war vielmehr der Auftakt zum Fachpanel Recht, zu dessen Beginn Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter u.a. am das deutsche Vergaberecht maßgeblich prägenden Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, „seine Schulnotenrechtsprechung“ bzw. die seines Senates vorstellte, erläuterte und zum Teil auch verteidigte. Die Frage, ob das Schulnotensystem „nach Dimarso“ [bzw. dem TNS-Dimarso-Urteil des EuGH vom 14.07.2016, mehr dazu hier im Vergabeblog] „tot“ sei, stelle sich bei richtiger und sachgerechter Anwendung nicht. Dicks sprach sich zudem nachdrücklich für die Implementierung einer zeitgemäßen Prozesssteuerung in den Vergabestellen durch den Auftraggeber beim Festlegen von Wertungsmaßstäben und -kriterien aus.
2. Die Konzession nach § 105 GWB – Das unbekannte Wesen
Richterkollege Herrmann Summa vom Vergabesenat am OLG Koblenz referierte danach zu den „Konzession im Sinne des Vergaberechts“ und verblüffte zunächst mit einem Paradoxon: Es sei nämlich nicht alles, wo ‚Konzession‘ draufsteht oder was wie eine Konzession aussieht, auch eine Konzession im Sinne des Vergaberechts. Das bedurfte der näheren Erläuterung. Im Grunde sei es aber ganz einfach: Eine vergaberechtliche Konzession sei nichts anderes als ein öffentlicher Auftrag. Die Besonderheit bestehe in der Gegenleistung des Auftraggebers/ Konzessionsgebers, nämlich dem Nutzungs- oder Verwertungsrecht des Konzessionsnehmers. Dies ist indes nicht neu, stand in ähnlicher Weise auch in der VOB/A (dort § 23) und nunmehr im neuen § 105 GWB. Weiterer Gegenstand seines Vortrages waren, neben der Abgrenzung der „Konzession“ von Investition oder Subvention u.a. auch regionale Besonderheiten wie die sog. „Bayerische Baukonzession“. Wer jetzt nicht auf Anhieb weiß, was das ist, kann dies in den Präsentationsfolien nachlesen, die wir allen Teilnehmern des 4. Deutschen Vergabetages noch zur Verfügung stellen.
O-Töne: „Berlin ist eine Reise wert - auch und gerade wegen des Deutschen Vergabetags!” (Hermann Summa)
3. Aufklären und Nachfordern: Kommunikation nach Angebotsschluss
Nach dem Ausflug ins Recht der Konzessionsvergaben erklärte Frau Dr. Kerstin Dittmann, Beisitzerin in der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt in ihrem 30-minütigen Referat zum Thema „Aufklären und Nachfordern“ sehr anschaulich, dass es mit dem Kommunikationsgebot keineswegs bei Angebotsschluss sein Bewenden hat, sondern vielmehr den Auftraggeber auch nach Angebotsschluss zahlreiche (Kommunikations-)Pflichten treffen. Der Grat zwischen gebotener Auslegung, erlaubter Aufklärung und Nachforderung und Vergabeverstoß (Stichwort: Nachverhandlungsverbot) ist hier mitunter sehr schmal.
Praxis-Workshops: Sessions A und B
Nach der verdienten Mittagspause standen am Nachmittag des 1. Kongresstages die ersten beiden Workshop-Sessions auf dem Programm. Auf diese hier im Einzelnen einzugehen würde den Rahmen dieser Nachberichterstattung sprengen. Nur so viel: Sämtliche Workshops waren gut besetzt und in der Regel entsprechend der Kapazitäten voll ausgelastet, was für ein gutes Gespür bei der Themenwahl spricht. Mitunter war es so voll, dass Verspäteten – auch prominenten Besuchern passierte dies – der Zutritt verwehrt werden musste. So sahen es die polizeilichen und brandschutzrechtlichen Hausvorschriften leider vor.
Festliche Abendveranstaltung im Meistersaal
Podiumsdiskussion: Nach der Reform ist vor der Reform - neue Bundesregierung, neue Reformen?
Highlight und festlicher Höhepunkt des Abends nach dem 1. Kongresstag war sicherlich die Podiumsdiskussion am Abend mit anschließender Verleihung des DVNW Awards. Charmant und fachkundig moderiert von Frau Kollegin Dr. Nicola Ohrtmann, selbst Fachanwältin für Vergaberecht, diskutierten die vier Podiumsteilnehmer:
- Dr. Herlind Gundelach, Senatorin a.D., ehem. Berichterstatterin für das Vergaberecht im Wirtschaftsausschuss des Bundestages
- Prof. Dr. Ralf Leinemann, Rechtsanwalt und Partner, Leinemann Partner Rechtsanwälte
- Heinz-Peter Dicks Vorsitzender Richter, 27. Zivilsenat, Vergabe- und 2. Kartellsenat, Oberlandesgericht Düsseldorf
- Dr. Thomas Solbach, Referatsleiter, Referat Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
über die möglichen Implikationen der zurückliegenden Bundestagswahl auf das Vergaberecht.
Wie man aktuell hört und liest, hat die mutmaßliche neue – sich derzeit noch sondierende Bundesregierung – weiß Gott dringendere Probleme als das nationale Vergaberecht zu lösen. Umso freier und unbelasteter konnten wohl die Panelisten über (gefühlt) notwendige oder auch (gefühlt) überflüssige Reformen sprechen und in der Auseinandersetzung manchen bedenkenswerten Ansatz finden. Frau Dr. Gundelach zog als bisherige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag für die grundlegende Überarbeitung des Vergaberechts in der abgelaufenen Wahlperiode ein vorsichtig positives Fazit. Die Novelle des Vergaberechts sei „vor allem mit Blick auf ihre Praxistauglichkeit gelungen”, auch wenn „an der ein oder anderen auch größeren Stelle noch nachgearbeitet werden muss, um die Sache richtig rund zu machen.”
O-Töne: „Als Berichterstatterin meiner Fraktion für die grundlegende Überarbeitung des Vergaberechts in der abgelaufenen Wahlperiode habe ich die Veranstaltung in zweierlei Hinsicht als spannend empfunden. Zum einen war sie für mich eine Bestätigung, dass uns alles in allem die Novelle vor allem mit Blick auf ihre Praxistauglichkeit gelungen ist, dass aber dennoch an der ein oder anderen auch größeren Stelle noch nachgearbeitet werden muss, um die Sache richtig rund zu machen. Schön wäre es, wenn auch die Länder im Bereich der unterschwelligen Vergabe nachziehen würden, damit wir wirklich zu einer breiten Bürokratieentlastung für die beteiligten Unternehmen kommen.“ (Dr. Herlind Gundelach, Senatorin a.D.)
Verleihung des DVNW Awards
Im Anschluss an diese interessante Runde fand die traditionelle Verleihung des DVNW Awards 2017 für die meistgelesenen Entscheidungsbesprechungen im Vergabeblog statt, deren Preisträger - zusammen mit dem prämierten Beitrag - an dieser Stelle ruhig auch noch einmal genannt werden sollen:
- RA Michael Pilarski, Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen – NBank: Die praktische Umsetzung der „Binnenmarktrelevanz“ öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich
- RA Dr. Daniel Soudry, SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte: Der letzte Schliff der UVgO – Rolle rückwärts oder das Beste zum Schluss?
- RA René Kieselmann, SKW Schwarz Rechtsanwälte: Bereichsausnahme Rettungsdienst: Erste Entscheidung bestätigt Wirksamkeit (VK Rheinland, Beschl. v. 19.08.2016 – VK D – 14/2016–L
- RA Dr. Martin Ott, Menold Bezler Rechtsanwälte: Addition von Planungsleistungen bei der Auftragswertberechnung: Funktionale Betrachtung entscheidend (OLG München, Beschl. v. 13.03.2017 – Verg 15/16)
- Dr. Peter Neusüß, Sparwasser & Heilshorn Rechtsanwälte: OLG Düsseldorf bestätigt und konkretisiert Schulnotenrechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.11.2016 – VII-Verg 25/16)
(v.l.n.r.: Marco Junk, Dr. Peter Neusüß, Dr. Martin Ott, Michael Pilarski, René Kieselmann, Dr. Daniel Soudry, Martin Mündlein)
Der Award ist nicht nur Dank für die unterjährige fachliche Unterstützung unserer Redaktion durch vergaberechtliche Fachbeiträge, sondern soll zugleich Ansporn für alle anderen Kolleginnen und Kollegen sein, den Vergabeblog, das wohl meistgelesene Medium im Vergaberecht, mit Rechtsbeiträgen und Entscheidungsbesprechungen zu bereichern. Die Mühe, das sei hier betont, wird zwar nicht vergütet, ist aber gleichwohl nicht umsonst: Die Beiträge werden von einer stetig wachsenden Leserschaft, zur Zeit mehr als 25.000 LeserInnen, verfolgt und erlangen damit die größtmögliche Reichweite in der Vergabewelt. Bei Interesse an einer Autorenschaft wenden Sie sich bitte an Herrn RA Vetter (thomas.vetter@dvnw.de).
Wissenswertes Detail am Rande: Die Abendveranstaltung fand im altehrwürdigen Meistersaal am Potsdamer Platz statt, welcher früher die legendären Hansastudios beherbergte und in dem schon Musikgrößen wie David Bowie oder Depeche Mode Musikgeschichte schrieben.
Tag 2: 20. Oktober 2017
Trotz Müdigkeit: Innoforen und Praxis-Workshops waren gut besucht
Am Freitag stand der 2. Tag des Deutschen Vergabetages auf dem Programm. Und der begann ab 9.00 Uhr mit den Innovationsforen (von KOINNO, BITKOM, Cosinex und Administration Intelligence).
Auch am zweiten Tag ließ das Interesse an den Tagungsveranstaltungen nicht nach, wenngleich der ein oder andere womöglich nur wenige Stunden Schlaf hatte. So wurden in den Foren und Workshops die Teilnehmerzahlen des 1. Kongresstages erreicht und zum Teil sogar übertroffen. An dieser Stelle gilt ein ausdrücklicher Dank allen Ausstellern und insbesondere den Ausrichtern der Workshops und Innovationsforen, die mit ihrer Themenauswahl und ihrem Angebot das Programm und den Erfolg des Deutschen Vergabetages maßgeblich und aktiv mitgestalten!
Fachpanel Politik & Markt:
1. Anfang und Ende des Vergaberechts
Den Anfang des Fachpanels Politik & Markt, programmatischer Höhepunkt des 2. Kongresstages, machte zunächst Prof. Dr. jur. Martin Burgi von der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. In seinem rund 30-minütigen Referat ging er der nahezu philosophischen Frage nach dem Anfang und dem Ende - nicht der Dinge, sondern des Vergaberechts - nach. Konkret ging es um die Frage der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts. Die Frage, wann nun Verwaltungsakte, Konzessionen und andere Rechtsakte ausnahmsweise dem (nationalen) Vergaberecht oder dem Europäischen Primärrecht unterliegen, kann viel besser als an dieser Stelle, in den Vortragsfolien nachvollzogen werden, die wir allen Teilnehmern noch zur Verfügung stellen.
O-Töne: „Eine Veranstaltung mit kluger Moderation und konzentrierter Arbeitsatmosphäre mitten in Berlin“ (Professor Dr. Martin Burgi)
2. Vom operativen zum strategischen Beschaffer
spannte im Anschluss Frau Dr. Birgit Settekorn, Direktorin im Beschaffungsamt des BMI den Bogen. Sie betonte dabei zunächst noch einmal die Komplexität des öffentlichen Auftragswesens und Vergaberechts, welches ständigen Änderungen und Rechtsanpassungen unterliege. Auch auf das mögliche Spannungsverhältnis zwischen den politischen Zielen auf der einen Seite und den gesetzlichen Vorgaben – welche häufig, aber nicht nur aus Brüssel kommen – auf der anderen, wies Frau Dr. Settekorn hin. Natürlich sollten Beschafferinnen und Beschaffer die politischen Rand- und Rahmenbedingungen nicht aus den Augen verlieren. Mitunter müssten sie aber auch Virtuosen sein, die die Ziele techno-ökonomischer Projekte in einem rechtlichen Korsett in allen Aspekten pragmatisch und lösungsorientiert zum Erfolg führen.
O-Töne: „Der strategische Beschaffer agiert umfassend: Denken wir in Lösungen und nicht in Produkten!“ (Dr. Birgit Settekorn)
Im Hinblick auf die aktuellen Rahmenbedingungen – so gebe es bis heute immer noch keine einheitliche Laufbahnausbildung – entwarf sie ein neues Berufsbild des „Beschaffers“. Die modernen Anforderungen müssten in den Vergabestellen auch aufbauorganisatorisch abgebildet werden. Das beginne z.B. bei der Bildung operativer Teams aus Technikern, Betriebswirten und Juristen und ende nicht etwa in der notwendigen Verschlankung von Prozessen, z.B. durch ein Bedarfserhebungstool. Auch seien vorhandene Fortbildungsangebote häufig nicht hinreichend bedarfsgerecht und deckten nur Teilaspekte ab. (Anm.d. Red.: An dieser Stelle muss einfach ein Hinweis auf unsere Seminare der DVNW Akademie gestattet sein, auf die dieser Befund mit Sicherheit nicht zutrifft.)
3. Bundesweit gegen Wirtschaftskriminalität – Das neue Wettbewerbsregister
Den Abschluss des diesjährigen Deutschen Vergabetages bildete der Vortrag von Dr. Daniel Fülling, BMWi, Referat Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle. Herr Dr. Fülling, soeben frisch aus der Elternzeit zurück und nun gleich Abschlussredner auf dem Vergabetag, referierte zum neuen Wettbewerbsregister, welches am 29. Juli mit dem Wettbewerbsregistergesetz eine gesetzliche Grundlage erhalten hat und welches beim Bundeskartellamt geführt wird. Öffentliche Auftraggeber sollen darin vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.
Dr. Fülling begründete die Notwendigkeit zur Schaffung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters aus Sicht seines Ministeriums. Bisherige Gewerberegister wie das bundesweite Gewerbezentralregister oder die Länderregister hätten nicht die nötige Transparenz für öffentliche Auftraggeber geschaffen. Weder habe es ein Auskunftsrecht für Auftraggeber gegeben noch hätten einheitliche Eintragungsstandards existiert, sodass im Ergebnis die Prüfung für öffentliche Auftraggeber praktisch schwierig gewesen sei. Danach erläuterte Dr. Fülling die Funktionsweise des Registers, insbesondere des Melde-, Eintragungs- und Abfrageverfahrens, welche vollständig elektronisch ablaufen sollen, bevor er auf die Möglichkeiten der Unternehmen einging, sich vom Stigma der Eintragung etwa durch sogenannte Selbstreinigung (mehr dazu u.a. in Vergabeblog.de vom 14/09/2017, Nr. 32955 und Vergabeblog.de vom 15/05/2017, Nr. 31490) zu lösen. Das Wettbewerbsregister wird seine Arbeit spätestens 2020 aufnehmen. Zurzeit wird beim Bundeskartellamt der Aufbaustab eingerichtet (siehe Vergabeblog.de vom 07/11/2017, Nr. 33626). In dem Zusammenhang ist der Hinweis von Dr. Fülling wichtig, dass das Gesetz zum Wettbewerbsregister (WRegG) trotz seines Inkrafttretens zum 29. Juli wird erst wirksam wird, wenn das Register tatsächlich eingerichtet ist.
Wie der 4. Deutsche Vergabetag soll dieser Bericht mit den Worten der Moderatorin, Frau Dr. Ohrtmann: „Nach der vier kommt die fünf“ enden, welche, keineswegs eine Plattitüde darstellen, sondern in diesem Fall für das Deutsche Vergabenetzwerk und seine Mitarbeiter Auftrag und Versprechen zugleich sind. Und allen Staugeplagten sei ferner versprochen: Wir werden im nächsten Jahr den Beginn der Herbstferien in Berlin/Brandenburg im Auge behalten!
Impressionen vom 4. Deutschen Vergabetag 2017:
Agenda
TAG 1 (19. Oktober)
Ab |
08:30Akkreditierung | Besuch der Fachausstellung und Begrüßungskaffee |
09:30Eröffnung & Begrüßung |
MODERATION: | ||||
Marco Junk Geschäftsführer, DVNW Deutsches Vergabenetzwerk |
Martin Mündlein Geschäftsführer, DVNW Deutsches Vergabenetzwerk |
Dr. Nicola Ohrtmann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, AULINGER Rechtsanwälte|Notare |
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09:35-09:45 |
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Keynote zum 4. Deutschen Vergabetag |
09:45Fachpanel Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) |
09:45-10:10 |
Norbert Portz
Beigeordneter für das Vergaberecht beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB)
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Impulsvortrag: Die UVgO aus Sicht der kommunalen Beschaffer |
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Dr. Thomas Solbach Referatsleiter, Referat Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) |
Norbert Portz Beigeordneter für das Vergaberecht beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) |
Annette Schmidt Leiterin Grundsatzreferat Vergabe und Zentrale Vergabestelle, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW |
Dr. Irene Lausen
Referatsleiterin, Gewerberecht, Handwerksrecht, IHK, Vergabewesen, Eich- und Messwesen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung |
11:00Kaffeepause und Besuch der Fachausstellung |
11:30Fachpanel Recht |
11:30-12:00 | Heinz-Peter Dicks Vorsitzender Richter, 27. Zivilsenat, Vergabe- und 2. Kartellsenat, Oberlandesgericht Düsseldorf |
So hell wie im Tunnel? – Das Schulnotensystem
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12:00-12:30 | Hermann Summa Stellvertretender Vorsitzender, Vergabesenat, Oberlandesgericht Koblenz |
Die Konzession nach § 105 GWB – Das unbekannte Wesen
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12:30-13:00 |
Dr. Kerstin Dittmann
Beisitzerin, 1. Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt |
Aufklären und Nachfordern: Kommunikation nach Angebotsschluss
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13:00Mittagspause und Besuch der Fachausstellung |
14:30Praxis-Workshops (Session A) |
Workshop A.1 - veranstaltet durch: |
Workshop A.2 - veranstaltet durch: |
Workshop A.3 - veranstaltet durch: |
Workshop A.4 - veranstaltet durch: |
Baubeschaffung im Bauboom – Bauleistungen wirtschaftlich ausschreiben und vergeben | Vertragsänderungen im laufenden Verfahren oder nach Zuschlag – auch anhand eines Beispiels von Verkehrsvergaben | Chancen und Risiken des Qualitätswettbewerbs | Produktneutral ausschreiben am Beispiel der Softwarebeschaffung |
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REFERENTEN: | REFERENTEN: | REFERENTEN: | REFERENTEN: |
Dr. Thomas Kirch
Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Vergaberecht, Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB |
Dr. Oliver Wittig Rechtsanwalt, Executive Director, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Ernst & Young Law GmbH |
Karsten Köhler
Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Vergaberecht, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
Aline Fritz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB |
Thomas Straßberg
Stabsstellenleiter Strategischer Einkauf, STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH |
Katrin Dietrich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), MVV Energie AG |
Sebastian Betz
Justiziar Vergabestelle, Finanzen & Controlling, Vergabe, Tempelhof Projekt GmbH
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Dirk Eltus
IT-Einkauf, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) |
16:00Kaffeepause und Besuch der Fachausstellung |
16:30Praxis-Workshops (Session B) |
Workshop B.1 - veranstaltet durch: |
Workshop B.2 - veranstaltet durch: |
Workshop B.3 - veranstaltet durch: |
Workshop B.4 - veranstaltet durch: |
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Die Vergabe sozialer Dienst- leistungen am Beispiel von Betrieb und sozialer Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte |
Aktuelle Aspekte für Vergabestrategien & -organisation | Bietergemeinschaft und Subauftragnehmer Von der Feststellung eines Beschaffungsbedarfs bis zur Vertragsdurchführung |
Zertifikate, Gütezeichen, Präqualifikation – Auftragsvergabe von morgen | |
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REFERENTEN: | REFERENTEN: | REFERENTEN: | REFERENTEN: | |
Dr. Nicola Ohrtmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, AULINGER Rechtsanwälte|Notare |
Henrik-Christian
Baumann
Rechtsanwalt, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
Sebastian Schnitzler, LL.M. (UK)
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
Gerhard Winkler
Geschäftsführer, ZERTIFIZIERUNG BAU GMBH |
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Sascha Korte
Geschäftsführer, European Homecare GmbH (EHC)
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Dr. Cornelia Voigt
Rechtsabteilung, Deutsche Bahn AG |
Ines Franke, LL.M.
Referat Rechtsangelegenheiten des Digitalfunks, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) |
Kerstin Scharn
Leiterin Geschäftsbereich Compliance-Zertifizierungen, ZERTIFIZIERUNG BAU GMBH |
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MODERATION: | ||||
Dr. Nicola Ohrtmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, AULINGER Rechtsanwälte|Notare |
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Dr. Herlind Gundelach, Senatorin a.D. ehem. Berichterstatterin für das Vergaberecht im Wirtschaftsausschuss des Bundestages |
Heinz-Peter Dicks Vorsitzender Richter, 27. Zivilsenat, Vergabe- und 2. Kartellsenat, Oberlandesgericht Düsseldorf |
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Verleihung DVNW Award 2017 für die meistgelesenen Beiträge im Vergabeblog |
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TAG 2 (20. Oktober)
Ab |
08:30Besuch der Fachausstellung und Begrüßungskaffee |
09:00Innovationsforen |
Forum 1: Innovationspartnerschaften – Was bringen sie den öffentlichen Beschaffern? Eine rechtliche und praktische Bewertung |
Forum 2: Die neue KOINNO-Toolbox – Vorstellung des Werkzeug- kastens mit Instrumenten, Standards und Hilfsstellungen für die innovative Beschaffung |
Forum 3: Cloud-Lösungen als Beschaffungsgegenstand: Schneller und effizienter durch Cloud-Lösungen in der Verwaltung? |
Forum 4: E-Vergabeakte: Mehr als nur „E-Vergabe“: Durchgängige und medienbruchfreie Prozessketten im Einkauf |
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EINFÜHRUNG & MODERATION: | EINFÜHRUNG & MODERATION: | EINFÜHRUNG & MODERATION: | REFERENTEN: | |
Matthias Berg Leiter des Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) |
Susanne Kurz stellv. Leiterin des Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) |
Dr. Andreas Bock kbk Rechtsanwälte |
Carsten Klipstein Geschäftsführer der Cosinex Gruppe |
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PODIUM: | PODIUM: | PODIUM: |
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Dr. Hans von Gehlen Rechtsanwalt, BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
Christian von Deimling Geschäftsführer, Professur für Materialwirtschaft und Distribution – Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung, Universität der Bundeswehr München |
Carsten Kestermann Senior Manager Public Policy EMEA, Amazon Web Services Germany GmbH |
Christian Baltes Niederlassungsleiter Berlin, Administration Intelligence AG |
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Prof. Dr. Michael Eßig Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung, Universität der Bundeswehr |
Michael Bär Leiter der Zentralen Vergabestelle, Serviceeinheit Finanzen und Innere Dienste, Berliner Feuerwehr |
Helmut Poder Leiter Recht für Sektor Public, Computacenter AG & Co oHG |
Marc Christopher Schmidt Innovative und elektronische Vergabe, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Europäische Kommission |
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Tobias Pötzsch Referent Beschaffung, Projektsteuerung Deutscher Wetterdienst |
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10:00Kaffeepause und Besuch der Fachausstellung |
10:30Praxis-Workshops (Session C) |
Workshop C.1 - veranstaltet durch: |
Workshop C.2 - veranstaltet durch: |
Workshop C.3 |
Workshop C.4 - veranstaltet durch: |
Vergabe von Planungsleistungen im Spannungsfeld des neuen Vergaberechts | Vertragsgestaltung und Leistungskriterien bei Dienstleistungen: What you get is what you ask for |
Countdown für die Pflicht zur eVergabe: Rechtssicher und praktikabel umsetzen | Der richtige Umgang mit dem klagewütigen Bieter |
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REFERENTEN: | REFERENTEN: | REFERENTEN: | REFERENTEN: |
Dr. Martin Ott
Rechtsanwalt und Partner, MENOLD BEZLER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB |
Daniela Holzer-Barth
Senior Teamleiterin Contracting, HAYS AG |
Dr. Daniel Soudry, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Soudry & Soudry Rechtsanwälte |
Monika Prell Rechtsanwältin, SAMMLER USINGER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB |
Dipl.-Ing. (FH) Monika Winkelman
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Dr. Felix Siebler, LL.M. Rechtsanwalt und Salaried Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek, München |
Friedeman Kühn Leiter Geschäftsbereich B_I eVergabe, B_I MEDIEN GmbH |
Michael Bär Leiter der Zentralen Vergabestelle, Serviceeinheit Finanzen und Innere Dienste, Berliner Feuerwehr |
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Birgit Tönjes Vergabestelle, Gemeinde Ganderkesee
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Daniel Zielke Leiter Marketing und Vertrieb, Deutsche eVergabe |
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Dr. Marc Pauka Rechtsanwalt, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt a.M. |
12:00Mittagspause und Besuch der Fachausstellung |
13:30Fachpanel Politik & Markt |
MODERATION: | |||
Dr. Nicola Ohrtmann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, AULINGER Rechtsanwälte|Notare |
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13:30-14:00 | Prof. Dr. jur. Martin Burgi Direktor, Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen, Juristische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) |
Wo fängt das Vergaberecht an und wo hört es auf?
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14:00-14:30 |
Dr. Birgit Settekorn
Direktorin, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) |
Vom operativen zum strategischen Beschaffer
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14:30-15:00 |
Dr. Daniel Fülling
Referat Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) |
Bundesweit gegen Wirtschaftskriminalität – Das neue Wettbewerbsregister
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15:00Zusammenfassung und Verabschiedung |
Dr. Nicola Ohrtmann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, AULINGER Rechtsanwälte|Notare |
Hinweis: Änderungen im Programm sowie Ablauf vorbehalten.